Offizielle Pétanque-Spielregeln

 Anwendbar auf allen Gebieten der nationalen Verbände, die der F.I.P.J.P. angehören

 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 ● Die Mannschaften


Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:
● 3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:
● 2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette),
● 1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Beim Triplette hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, beim Doublette und beim Tête-à-tête hat jeder Spieler
drei Kugeln.
Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.
Artikel 2 ● Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
1. Sie müssen aus Metall sein
;
2. Einen Durchmesser zwischen 70,5 mm (Minimum) und 80 mm (Maximum) haben;
3. Ein Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum) besitzen;
Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer lesbar sein.
Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich 11 Jahre alte und jüngere Jugendliche startberechtigt sind, dürfen Kugeln mit
einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden, vorausgesetzt, sie wurden
von einem zugelassenen Kugelhersteller gefertigt.
4. Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall noch durch Einbringen von Sand verändert worden sein.
Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und
keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte
durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden.
Name und Vorname des Spielers (oder die Initialen) dürfen jedoch eingraviert werden, ebenso verschiedene Logos,
Siegel und Kürzel gemäß dem Pflichtenheft („Cahier des Charges”) zur Herstellung von Kug

 Pétanque-Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P.
Dieses Regelheft ersetzt das Regelheft vom 01.12.2010. Übersetzung aus dem Französischen von Holger Franke,
DPV-Vizepräsident Schiedsrichterwesen. Geprüft durch DPV-Schiedsrichterausschuss (Stand 06.01.2017).
Geprüft und genehmigt durch das DPV-Präsidium am 21.01.2017
Herausgeber: Deutscher Pétanque-Verband e.V.
Geschäftsstelle: Auf der Papagei 59a – 53721 Siegburg
Tel. 02241/53084 – Fax: 02241/959009 – E-Mail: geschaeftsstelle@petanque-dpv.de
Vervielfältigungen, Kopien, Veröffentlichungen und Übersetzungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch
das Präsidium des Deutschen Pétanque – Verbandes erlaubt. Zusätze und Erläuterungen des DPV (siehe
Fußnoten) gelten nur auf nationaler Ebene; d. h. ihre Gültigkeit beschränkt sich auf in Deutschland ausgetragene
Wettbewerbe.
Bei Personen- und Funktionsbezeichnungen gilt stets die männliche Form; sie schließt die weibliche mit ein.

 Artikel 2a ● Strafen für nicht regelgerechte Kugeln


Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Artikel 2 Nr. 4 schuldig macht, wird sofort vom
Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder seine Mitspieler.
Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht
standhält oder nicht den unter Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 aufgeführten Normen entspricht, muss der Spieler sie
austauschen. Er darf auch alle seine Kugeln ersetzen.
Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 sind nur vor Beginn eines Spieles
zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den
festgelegten Normen entsprechen.
Auf Artikel 2 Nr. 4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen
zwei Aufnahmen eingebracht werden. Wenn sich ab der dritten Aufnahme die Reklamation bezüglich der Kugeln des
Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.
Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln
eines oder mehrerer Spieler durchführen

 Artikel 3 ● Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz oder aus synthetischem Material. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das
Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen entsprechen, die im Pflichtenheft („Cahier
des Charges”) festgelegt sind.
Der Durchmesser muss 30 mm (Toleranz + oder – 1mm) betragen. Das Gewicht muss zwischen 10,0 Gramm
(Minimum) und 18,0 Gramm (Maximum) liegen.
Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber weder diese, noch Zielkugeln aus Holz dürfen mit
einem Magneten aufzuheben sein.

 Artikel 4 ● Lizenzen
Vor Beginn eines Wettbewerbs muss jeder Spieler seine Lizenz oder ein Dokument nach den Bestimmungen seines
Verbandes vorlegen, das seine Identität und seine Verbandszugehörigkeit nachweist.
1

1: Er muss die Lizenz ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht bei der
Turnierleitung hinterlegt ist.

Das Spiel

 Artikel 5 ● Spielgelände und regelgerechte Spielfelder


Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Der Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 4 m in der Breite und 15 m in der Länge betragen.2
Ein Spielgelände umfasst eine unbestimmte Anzahl von Spielfeldern, die mit Schnüren begrenzt sind3; die Stärke der Schnüre darf den geordneten Verlauf des Spiels nicht beeinflussen. Diese Schnüre, die die verschiedenen Spielfelder abgrenzen, sind keine Auslinien, mit Ausnahme der Linien an den Schmalseiten und den Außenlinien der äußeren Spielfelder.4
Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den Schmalseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien.

 1 Er muss die Lizenz ebenfalls auf Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht bei der
Turnierleitung hinterlegt ist.
2 Hiervon abweichend lässt der DPV bei nationalen Meisterschaften Spielfeldgrößen von 12×3 m bis zum Viertelfinale zu.
Bei anderen Wettbewerben kann der DPV es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, eventuellen Abweichungen
zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden.
3 Zusatz des DPV: Spielgelände ist auch jedes freie Gelände ohne Grenzmarkierungen
4 Erläuterung des DPV: Es dürfen auch andere Materialien als Schnüre zur Markierung verwendet werden, sofern sie den
geordneten Spielverlauf nicht beeinflussen

 Sind die Spielfelder von Barrieren umgeben, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 1 m befinden.5
Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen.
Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt werden. Diese müssen immer auf einem abgegrenzten Spielfeld gespielt werden. In diesem Fall sind alle Linien, die das Spielfeld begrenzen, Auslinien.
6.

Wenn ein Spieler den Wurfkreis aufhebt, obwohl noch Kugeln zu spielen sind, wird dieser zurückgelegt, aber nur dem
Gegner ist es gestattet, seine restlichen Kugeln zu spielen.

 5 Zusatz des DPV: Abweichend wird im Bereich des DPV bei Begrenzungen ein Mindestabstand von 30 cm anerkannt.
Ausgenommen: Absperrgitter, Banden und Zäune.
6 Zusatz des DPV: Es dürfen auch Spielfelder zugewiesen werden, wenn sie unmittelbar nebeneinander angeordnet sind; in
diesem Fall sind die Spielfeldmarkierungen gleichzeitig Auslinien.
7 Zusatz des DPV: dauernden

 Artikel 7 ● Regelgerechte Entfernungen beim Wurf der Zielkugel


Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn:
1. der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des inneren Wurfkreisrandes
● mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für „Juniors” und „Seniors” beträgt.
● Bei Wettbewerben, die für jüngere Spieler bestimmt sind, können geringere Distanzen angewandt werden.
8
2. der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und mindestens 2 Meter von einem anderen, in Gebrauch befindlichen Kreis, befindet.
3. die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und der nächsten Grenze zu verbotenem Gelände entfernt liegt. Bei Zeitspielen muss diese Distanz auf 50 cm reduziert werden, außer bei den Kopflinien zugewiesener Bahnen.
4. die Zielkugel für einen Spieler sichtbar ist, der mit beiden Füßen und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Falle einer Uneinigkeit entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel sichtbar ist. Bei der nächsten Aufnahme wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen:
● Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis entfernt.
● Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf alle regelgerechten Entfernungen zu werfen.
Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis oder legt einen Wurfreif in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis.
Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in Richtung der vorhergehenden Aufnahme zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche erlaubte Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung geworfen werden kann.
Wenn die Zielkugel nicht nach obigen Voraussetzungen gültig geworfen wird, wird sie der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die sie auf jede gültige Position des Terrains legen darf. Sie kann auch den Wurfkreis unter den im Reglement genannten Bedingungen zurückverlegen, sollte es nicht möglich sein, aus dem zuvor positionierten Kreis
die Zielkugel auf größtmögliche Entfernung zu werfen. In jedem Fall behält die Mannschaft, welche die Zielkugel verloren hat, weil es nicht gelang, die Zielkugel gültig zu
werfen, das Recht, die erste Kugel zu spielen. Die Mannschaft, die das Recht zum Zielkugelwurf hat, verfügt über eine Minute, die Zielkugel regelgerecht zu platzieren. Die Mannschaft, die die Zielkugel nach missglücktem Zielkugelwurf erlangt, muss die Zielkugel sofort platzieren.

 8 Erläuterung des DPV: Die Bestimmung trifft der Veranstalter.

 Artikel 9 ● Ungültige Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme 

Die Zielkugel ist in folgenden 7 Fällen ungültig:
1. Wenn sie im Verlauf einer Aufnahme auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes Spielgelände zurückkehrt. Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten Geländes oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der die Zielkugel frei schwimmt.
2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie unter den Bedingungen von Artikel 7 vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist. Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter eine Kugel vorübergehend entfernen.
3. Wenn die Lage der Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15 Meter (für die jüngeren Spieler) oder weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt.
4. Wenn sie mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder hintereinander angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der Schmalseite des eigenen Spielfeldes überschreitet.
5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet.
7. Wenn bei Spielen mit Zeitbegrenzung die Zielkugel das zugeteilte Spielfeld verlässt.

 Artikel 10 ● Veränderungen des Spielgeländes


Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken. Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”) ertasten, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der sich darauf vorbereitet zu spielen, oder ein Spieler seiner Mannschaft ein Loch schließen, das durch eine davor gespielte Kugel entstanden ist.9
Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen, insbesondere aber im Falle des Aufbereitens des Bodens vor einer zu schießenden Kugel, ziehen sich die Spieler die im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 35 vorgesehenen Maßnahmen zu.

Artikel 11 ● Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln


Es ist den Spielern verboten, die Zielkugel oder eine Kugel im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden
Fällen:
1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.
2. Sie ist zerbrochen, in diesem Fall zählt nur das größte Bruchstück. Sind noch Kugeln zu spielen, so wird das
größte Bruchstück sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch eine Kugel oder eine Zielkugel mit
gleichem oder ähnlichem Durchmesser ersetzt. Bei der nächsten Aufnahme kann
10 der betroffene Spieler
seine Kugeln komplett austauschen.